Unternehmer arbeitet am Tablet – Digitalbonus Bayern für digitale Prozesse

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Digitalbonus Bayern 2026: Förderung für Software & digitale Prozesse

Der Digitalbonus Bayern unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Prozesse – von individuellen Webanwendungen bis hin zu internen Tools. In diesem Artikel zeigen wir, welche Projekte gefördert werden, wie der Antrag funktioniert und worauf es in der Praxis ankommt.

Von Benedict von Funck

Der Digitalbonus Bayern unterstützt kleine Unternehmen dabei, betriebliche Abläufe zu digitalisieren und ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden dabei nicht einfach „digitale Projekte“ allgemein: Entscheidend ist, dass eine Maßnahme einen konkreten Beitrag zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Unternehmensprozessen leistet.

Für individuelle Software, interne Anwendungen, Schnittstellen oder digitale Prozesslösungen kann das Programm deshalb interessant sein. Eine klassische Unternehmenswebsite oder ein Standard-Webshop reicht dagegen in der Regel nicht aus.

Das Förderprogramm läuft aktuell bis zum 31. Dezember 2027.

Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, wenn die geförderte Maßnahme dort eingesetzt wird.

Als kleines Unternehmen gelten im Rahmen des Programms Unternehmen mit:

  • weniger als 50 Beschäftigten
  • und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Damit richtet sich der Digitalbonus insbesondere an kleinere Betriebe aus Handwerk, Dienstleistung, Handel, Produktion, Gastronomie und vielen weiteren Branchen.

Was wird mit dem Digitalbonus gefördert?

Im Förderbereich Digitalisierung geht es vor allem darum, bestehende Abläufe mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnik weiterzuentwickeln.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • individuelle Software und Webanwendungen
  • interne Anwendungen für Mitarbeiter
  • Kunden- oder Serviceportale
  • digitale Auftrags- und Verwaltungsprozesse
  • Warenwirtschafts-, CRM- oder Dokumentenmanagementlösungen
  • Schnittstellen zwischen bestehenden Systemen
  • automatisierte Datenverarbeitung
  • mobile Anwendungen für betriebliche Prozesse
  • Migration und Integration bestehender IT-Systeme.

Die IHK München nennt unter anderem die Softwareentwicklung zur Prozessautomatisierung, die durchgängige Digitalisierung der Auftragsabwicklung sowie die Anpassung und Integration von Software als mögliche Förderfälle.

Wird auch eine neue Website gefördert?

Hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig.

Eine klassische Unternehmenswebsite ist nicht förderfähig. Ausgeschlossen sind herkömmliche Websites ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe. Gleiches gilt für Standard-Webshops und insbesondere für Shop-Lösungen auf Basis gewöhnlicher Templates.

Auch klassische Online-Marketing-Maßnahmen wie Suchmaschinenoptimierung, Content-Marketing, Newsletter oder Display-Werbung gehören ausdrücklich nicht zu den förderfähigen Leistungen.

Anders kann es aussehen, wenn eine webbasierte Lösung unmittelbar Teil eines Geschäftsprozesses wird – beispielsweise als Kundenportal, Mitarbeiteranwendung, Konfigurator, Verwaltungsoberfläche oder Schnittstelle zwischen verschiedenen Systemen.

Entscheidend ist also weniger die technische Frage, ob etwas „eine Website“ ist, sondern welche Funktion die Anwendung im Unternehmen übernimmt.

Beispiel: Digitale Abläufe in einem Hotelbetrieb

Ein Hotel möchte beispielsweise interne Abläufe vereinfachen. Mitarbeiter erfassen derzeit Informationen zu Housekeeping, Lagerbeständen oder Verbrauchsmaterialien teilweise manuell und in unterschiedlichen Systemen.

Eine mögliche digitale Lösung könnte diese Prozesse in einer zentralen webbasierten Anwendung zusammenführen:

  • mobile Erfassung durch Mitarbeiter
  • Verwaltung von Beständen
  • Zuordnung zu Zimmern oder Bereichen
  • zentrale Auswertung
  • Rollen und Zugriffsrechte
  • Schnittstellen zu vorhandenen Systemen.

Eine solche Anwendung unterscheidet sich grundlegend von einer normalen Hotelwebsite. Im Mittelpunkt steht nicht die Außendarstellung, sondern die Digitalisierung eines internen Geschäftsprozesses.

Ob das konkrete Vorhaben tatsächlich förderfähig ist, entscheidet jedoch immer die zuständige Bewilligungsstelle.

Wie hoch ist der Digitalbonus Bayern 2026?

Es gibt zwei Varianten.

Digitalbonus Standard

Beim Digitalbonus Standard können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der maximale Zuschuss beträgt 7.500 Euro.

Die Standardvariante kommt beispielsweise für die Digitalisierung und Optimierung betrieblicher Prozesse mit Software, ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschafts- oder Portallösungen infrage.

Digitalbonus Plus

Für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt gibt es den Digitalbonus Plus.

Auch hier beträgt der Fördersatz bis zu 50 Prozent. Der maximale Zuschuss liegt bei 30.000 Euro.

Der Digitalbonus Plus ist allerdings nicht einfach die größere Variante für umfangreichere Projekte. Entscheidend ist ein besonderer Innovations- und Neuheitsgrad. Als Beispiele nennt der Freistaat unter anderem:

  • künstliche Intelligenz und intelligente Datenanalyse
  • intelligente Robotik
  • moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge.

Für einen Digitalbonus Plus empfiehlt der Freistaat ausdrücklich, vor der Antragstellung Kontakt mit der zuständigen Bezirksregierung aufzunehmen.

Welche Projekte werden nicht gefördert?

Neben klassischen Websites und Online-Marketing gibt es weitere Ausschlüsse.

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • bereits begonnene Projekte
  • Standard-Websites und Standard-Webshops
  • SEO, Content-Marketing, Newsletter und vergleichbare Marketingmaßnahmen
  • gewöhnliche Büro- und Standardsoftware
  • reine Ersatzbeschaffungen
  • eigene Entwicklungskosten des antragstellenden Unternehmens
  • Maßnahmen mit weniger als 4.000 Euro förderfähigen Ausgaben.

Gerade deshalb lohnt es sich, ein geplantes Projekt vorab sauber in einzelne technische und funktionale Bestandteile zu zerlegen.

Wichtig: Erst Antrag stellen, dann beauftragen

Ein besonders wichtiger Punkt ist der Zeitpunkt des Projektstarts.

Das Vorhaben darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Bereits eine rechtsverbindliche Bestellung oder die Beauftragung eines Dienstleisters – gegebenenfalls auch mündlich – gilt als Beginn der Maßnahme.

Nach Eingang des Antrags erhalten Unternehmen eine Eingangsbestätigung. Erst danach darf das Projekt förderunschädlich auf eigenes Risiko begonnen und ein entsprechender Vertrag geschlossen werden.

Für die Antragstellung wird aktuell ein ELSTER-Unternehmenskonto des antragstellenden Unternehmens benötigt. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden; das ELSTER-Konto darf hierfür nicht von einem Dienstleister oder Fördermittelberater verwendet werden.

Wann kann sich der Digitalbonus besonders lohnen?

Interessant kann das Programm vor allem dann sein, wenn bestehende Abläufe nicht mehr sinnvoll mit einzelnen Standard-Tools abgebildet werden können.

Typische Ausgangssituationen sind beispielsweise:

  • dieselben Daten werden mehrfach erfasst
  • Informationen liegen in verschiedenen Systemen
  • Excel-Listen oder Papierprozesse verursachen zusätzlichen Aufwand
  • Mitarbeiter benötigen unterwegs Zugriff auf Daten
  • bestehende Anwendungen müssen miteinander verbunden werden
  • manuelle Arbeitsschritte könnten automatisiert werden.

In solchen Fällen sollte zunächst nicht die Frage „Welche Software brauchen wir?“ im Mittelpunkt stehen, sondern: Welcher Prozess soll verbessert werden?

Aus dieser Analyse lässt sich anschließend eine passende technische Lösung entwickeln.

Wie FUNCKGROUP bei solchen Projekten unterstützt

FUNCKGROUP entwickelt individuelle Webanwendungen, Schnittstellen und digitale Lösungen für Prozesse, die sich mit Standardsoftware nicht sinnvoll abbilden lassen.

Wir können beispielsweise dabei unterstützen,

  • Anforderungen und bestehende Prozesse technisch zu analysieren
  • eine passende Lösungsarchitektur zu entwickeln
  • Funktionen und Projektumfang für ein Angebot nachvollziehbar zu beschreiben
  • Schnittstellen und vorhandene Systeme einzubeziehen
  • und die Anwendung anschließend technisch umzusetzen.

Die Entscheidung über eine Förderung und deren Höhe trifft ausschließlich die zuständige Bewilligungsstelle.

Wenn Sie ein Digitalisierungsprojekt planen, können wir gemeinsam prüfen, wie sich die technische Lösung sinnvoll strukturieren lässt und welche Bestandteile für ein entsprechendes Projektangebot erforderlich sind.

Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern

Die wichtigsten Fragen zu Förderung, Voraussetzungen und Antragstellung.

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Sie müssen weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und dürfen höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreichen.

Beim Digitalbonus Standard sind derzeit bis zu 7.500 Euro Zuschuss möglich. Der Digitalbonus Plus kann bei Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt bis zu 30.000 Euro betragen. Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Gefördert werden können Maßnahmen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und betrieblichen Prozessen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Dazu können beispielsweise ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Portal- oder individuelle Softwarelösungen gehören.

Eine reine Standard-Marketing-Website ist grundsätzlich kein typisches Förderprojekt. Förderfähig können dagegen digitale Plattformen, Portale oder Anwendungen sein, wenn sie betriebliche Prozesse digitalisieren und über eine reine Marketinglösung hinausgehen.

Eine Förderung ist ab 4.000 Euro zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Für den Digitalbonus Plus gelten darüber hinaus besondere Anforderungen an den Innovationsgehalt.

Vor der Antragstellung darf das Projekt nicht begonnen oder verbindlich beauftragt worden sein. Nach Eingang der elektronischen Eingangsbestätigung kann das Unternehmen auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben beginnen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen.

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